Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt alle Arten von „Werken“, das heißt persönliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Hierzu zählen neben den „klassischen“ Werken (z.B. Romane, Gemälde, Musikstücke) auch Computerprogramme und Datenbankwerke. Dem Urheber steht das ausschließliche Recht zu, sein Werk zu verwerten. Er kann frei darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang er Dritten Nutzungsrechte (Lizenzen) einräumen möchte.

Durch die Digitalisierung und insbesondere die Möglichkeit der massenhaften Verbreitung über das Internet steht das Urheberrecht vor neuen Herausforderungen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte – sei es als Urheber, dessen Werk von Dritten verletzt wird, als Lizenzgeber oder -nehmer oder als zu Unrecht von einer Abmahnung Betroffener.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Urheberrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Abmahnungen
  • Abwehr von Urheberrechtsverletzungen
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Internet-Tauschbörsen (Filesharing)
  • Leistungsschutzrechte
  • Lizenzverträge
  • Recht auf Namensnennung des Urhebers
  • Schadensersatzansprüche
  • Schutz des Urheberpersönlichkeitsrechts
  • Unterlassungsansprüche
  • Verwertungsgesellschaften (GEMA etc.)