Räumung

Wenn der Mietvertrag gekündigt worden ist, muss der Mieter die Mietsache an den Vermieter zurückgeben. Dies erfolgt jedoch oftmals nicht bzw. nicht rechtzeitig. Gerade wenn die Kündigung vom Vermieter erklärt worden ist und der Mieter deren Rechtmäßigkeit bestreitet, wird er sich häufig weigern auszuziehen. Dann muss gegebenenfalls Räumungsklage beim zuständigen Amts- oder Landgericht erhoben werden.

Achtung: Das Mietverhältnis kann unter Umständen als stillschweigend verlängert angesehen werden, wenn der Mieter trotz Kündigung die Räume weiter gebraucht!