Kreditsicherungsrecht

Sowohl zur Eröffnung eines Gewerbes als auch im Verlauf der unternehmerischen Tätigkeit werden vielfach Kredite benötigt. Der Zweck kann in der Anschaffung bzw. Reparatur von Maschinen, Kraftfahrzeugen oder Ähnlichem liegen oder schlicht in der Überbrückung finanzieller Engpässe.

Wir beraten und vertreten Sie, wenn es Probleme mit der Auszahlung der Darlehensvaluta oder der Abwicklung des Darlehensvertrages gibt. Liegt zum Beispiel der vertraglich vereinbarte Zinssatz weit über dem marktüblichen Zinssatz, so ist der Vertrag unter Umständen wegen Wuchers oder Sittenwidrigkeit nichtig.

Besonderheiten gelten für Darlehen oder sonstige Finanzierungshilfen zur Existenzgründung: Hierfür gelten die gleichen strengen Regeln wie für Verbraucherdarlehen, z.B. Pflicht zur Angabe der Art und Weise der Rückzahlung des Darlehens, des Sollzinses sowie des effektiven Jahreszinses. Außerdem steht dem Kreditnehmer hier ein Widerrufsrecht zu. Werden die gesetzlichen Regeln vom Kreditgeber nicht beachtet, so gelten kraft Gesetzes günstigere Konditionen (z.B. geringerer gesetzlicher Zinssatz) für den Kreditnehmer.

Beachten Sie: Die besonderen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz des Existenzgründers gelten nicht, wenn der Nettodarlehensbetrag 75.000 Euro übersteigt.

Kredite werden regelmäßig nur gegen Sicherheiten vergeben. Hier kommen Personalsicherheiten (z.B. Bürgschaft) oder Realsicherheiten (z.B. Grundschuld, Sicherungsübereignung) in Betracht. Auch die Wirksamkeit dieser sog. Kreditsicherungsverträge kann zweifelhaft sein. So kann zwar die Bürgschaft zum Beispiel auch für eine zukünftige Forderung übernommen werden, doch muss diese zumindest identifizierbar sein. Bei der Sicherungsübereignung beweglicher Sachen kann das Problem der Übersicherung des Gläubigers auftreten, weil die Höhe der gesicherten Forderung mit jeder gezahlten Darlehensrate sinkt, der Wert der Sicherheit jedoch gleich bleibt. Die Sicherheit (z.B. ein Kraftfahrzeug) kann somit nicht für einen weiteren Kredit genutzt werden.

In diesen und ähnlichen Situationen vertreten wir Ihre Interessen, damit wertvolles nicht zu totem Kapital wird.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Kreditsicherungsrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Bürgschaft
  • Darlehen / Kredit
  • Grundschuld / Hypothek
  • Kauf unter Eigentumsvorbehalt
  • Kündigung von Darlehensverträgen
  • Pfandrecht
  • Sicherungsabtretung
  • Sicherungsübereignung
  • Zinsen