Internetrecht

Unter dem Begriff „Internetrecht“ (auch „Onlinerecht“) werden verschiedene Rechtsmaterien zusammengefasst, die sich aus der Nutzung des Internets ergeben. Die Bandbreite erstreckt sich von zivilrechtlichen Fragen (E-Commerce) über urheberrechtliche Sachverhalte (z.B. Bildnutzung, Musiktauschbörsen) bis hin zu Fragen des Markenrechts (Domainnamen), des Wettbewerbsrechts (Impressumspflichten) und des Datenschutzrechts, um nur einige Bereiche zu nennen.

Wir beschäftigen uns seit Jahren intensiv mit den Rechtsfragen des Internets und bieten Ihnen in diesem Bereich hohen juristischen und technischen Sachverstand. Gerne beraten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Internetauftritts und der rechtssicheren Formulierung Ihrer Geschäftsbedingungen. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Streitigkeiten mit Bezügen zum Internet.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Internetrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Abmahnungen
  • Datenschutz
  • Dispute-Einträge (DENIC)
  • Domainnamen
  • „eBay“-Recht
  • E-Mail-Marketing (Newsletter)
  • Gewinnspiele
  • Impressumspflichten
  • Markenrecht
  • Pfändung von Domains
  • soziale Netzwerke (Facebook, Google+, Twitter etc.)
  • Spam
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht