Markenrecht

Das Markenrecht schützt Produkte und Dienstleistungen vor unbefugter Benutzung bzw. Nachahmung. Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (§ 3 Abs. 1 MarkenG).

Wir beraten Sie im Vorfeld über Möglichkeiten und Umfang des Markenschutzes und helfen Ihnen bei der Markenrecherche, um bereits bestehende Schutzrechte zu ermitteln. Wir melden Ihre Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) an und sorgen – sofern gewünscht – für die EU-weite bzw. internationale Registrierung Ihrer Marke. Selbstverständlich vertreten wir Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen markenrechtlichen Streitigkeiten.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Markenrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Abmahnungen
  • Abwehr von Markenverletzungen
  • Domainnamen
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Lizenzen
  • Markenanmeldung
  • Markenrecherche
  • Schadensersatzansprüche
  • Schutz geschäftlicher Bezeichnungen
  • Unterlassungsansprüche
  • Verteidigung gegen Markenmissbrauch