Straßenverkehrsrecht

Zahlreiche unserer gewerblichen Mandanten sind täglich mit dem Kraftfahrzeug im Auftrag ihrer Kunden unterwegs und legen dabei nicht selten hunderte von Kilometern zurück. Selbstverständlich kann es hierbei auch zu Unfällen kommen. Wir übernehmen für Sie die Unfallregulierung und machen Ihre berechtigten Forderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend. Anstatt die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten ersetzt zu verlangen, haben Sie grundsätzlich auch die Möglichkeit, Ihren Schaden auf der Basis eines zuvor eingeholten Sachverständigengutachtens abzurechnen. Auch wird Ihnen in vielen Fällen ein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zustehen. Deren Höhe ist abhängig von Art, Modell und Alter Ihres Kraftfahrzeugs.

Beachten Sie: Wenn Sie ohne eigenes Verschulden einen Unfallschaden erlitten haben, muss der gegnerische Haftpflichtversicherer auch die Anwaltskosten übernehmen. Ihnen entstehen also in diesem Fall durch unsere Beauftragung keine Kosten.

In dem Fall, dass Ihnen bzw. Ihrem Haftpflichtversicherer gegenüber Ansprüche geltend gemacht werden, prüfen wir deren Berechtigung.

Wir nehmen des Weiteren Ihre Interessen gegenüber Behörden bzw. Gerichten wahr, wenn Sie als Betroffener in einem Bußgeldverfahren bzw. als Beschuldigter in einem Strafverfahren einer Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat im Straßenverkehr verdächtigt werden. Oftmals droht hier als Nebenfolge der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. ein Fahrverbot. Auch hier gilt: Wenn das gerichtliche Verfahren gegen Sie (z.B. wegen Verjährung) eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet, entstehen für Sie keine Kosten.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Bußgeld / Ordnungswidrigkeit
  • Entzug der Fahrerlaubnis
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Rotlichtverstoß
  • Schadensersatz / Schmerzensgeld
  • Strafverfahren
  • (Teil-) Kaskoversicherung
  • Unfallregulierung
  • (wirtschaftlicher) Totalschaden