Namensrecht

Der Name ist für Unternehmen und Privatpersonen oft erstes und wichtigstes Identifikationsmerkmal. So sind der bürgerliche Name gemäß § 12 BGB, die Firma als „Name“ des Kaufmanns nach § 17 HGB sowie notorisch bekannte Marken auch ohne Registereintrag gemäß § 4 Nr. 3 MarkenG gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt.

Wir helfen Ihnen, dass Sie Ihren „guten Namen“ rechtssicher und möglichst exklusiv führen können. Wir verteidigen Sie gegen Rufausbeutung, missbräuchliche Registrierung von Internetseiten (sog. „Domaingrabbing“) und Markenpiraterie. Gerne beraten wir Sie bei der Positionierung eines neuen Unternehmens- oder Produktnamens am Markt, indem wir frühzeitig etwaige Kollisionen mit bereits bestehenden Namens- oder Markenrechten Dritter ermitteln und Alternativen aufzeigen.

Zu den Bereichen, in denen wir auf dem Gebiet des Namensrechts tätig sind, zählen insbesondere:

  • Abmahnungen
  • Datenschutz
  • Dispute-Einträge (DENIC)
  • Domainnamen
  • Firmenbezeichnungen
  • Markenrecht
  • Schutz geschäftlicher Bezeichnungen
  • Unterlassungsansprüche
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht