Holger Harbordt
Rechtsanwalt Holger Harbordt wurde 1973 in Karlsruhe geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Sein Referendariat absolvierte er unter anderem beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft Bonn sowie bei der Bezirksregierung Köln. Zudem war Rechtsanwalt Harbordt längere Zeit in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig, wo er sich überwiegend mit der Betreuung von wettbewerbs- und markenrechtlichen Mandaten befasste.
Seit dem Bestehen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Die Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden das Wettbewerbs- und Markenrecht, das Online-Recht sowie alle Themen des Miet- und Gewerberechts. Er verfügt über vertiefte Kenntnisse im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, was durch den Abschluss des Fachanwaltslehrgangs dokumentiert ist.
Rechtsanwalt Harbordt spricht verhandlungssicheres Englisch. Er ist Mitglied des Kölner Anwaltvereins, der Deutsch-Amerikanischen Juristen-Vereinigung und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen.
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